Händlerkennzeichen in den Niederlanden: Alles, was Sie wissen müssen
14-11-2024

Händlerkennzeichen in den Niederlanden: Alles, was Sie wissen müssen

In den Niederlanden wird das Händlerkennzeichen auch 'grünes Kennzeichen' genannt. Was genau ist ein niederländisches Händlerkennzeichen und wann dürfen Sie damit auf öffentlichen Straßen fahren? In diesem Blog erfahren Sie alles Wissenswerte.

Was ist ein Händlerkennzeichen?

Mit einem Händlerkennzeichen dürfen Sie in den Niederlanden Fahrzeuge aus Ihrem Geschäftsbestand im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Dies gilt beispielsweise für Probefahrten, Reparaturfahrten oder die Überführung zu Kunden. Das Händlerkennzeichen kann bei der niederländischen Fahrzeugzulassungsbehörde (RDW) beantragt werden.

Verschiedene Arten von grünen Kennzeichen

Es gibt verschiedene Arten von Händlerkennzeichen. Diese unterscheiden sich durch ihre Buchstabenkombinationen.

FahrzeugtypBuchstabenkombination
KraftfahrzeugeHA, HH, FH oder HF
Anhänger und spezielle Land- und ForstfahrzeugeOA
Mofas und KleinkrafträderHC
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, langsam fahrende Fahrzeuge und mobile MaschinenLH

Händlerkennzeichen: Die Vorschriften

Ein grünes Kennzeichen darf nicht ohne Weiteres verwendet werden. Es gibt mehrere Bedingungen, die erfüllt sein müssen. Folgendes ist nicht erlaubt:

  • private Nutzung des Händlerkennzeichens
  • Transport von Personen oder Gütern
  • Parken auf öffentlichen Straßen
  • Verwendung des Händlerkennzeichens für Leihfahrzeuge und Vorführmodelle
  • Nutzung des Händlerkennzeichens außerhalb der Niederlande

Außerdem müssen Sie oder der Kunde während einer Probefahrt den Händlerkennzeichenschein mitführen, das Kennzeichen muss versichert sein und darf nicht an Dritte verliehen werden.

Händlerkennzeichen im Ausland

Das niederländische Händlerkennzeichen darf grundsätzlich nur in den Niederlanden verwendet werden. Es gibt jedoch einige Ausnahmen. In Deutschland ist die Nutzung nur für Auf-, Um- oder Umbauarbeiten erlaubt, die dort durchgeführt werden. Dafür benötigen Sie eine schriftliche Bestätigung der Werkstatt. In solchen Fällen ist der Autotransport oft die einfachere und praktischere Option.

Auch in Belgien oder Luxemburg darf mit einem niederländischen Händlerkennzeichen gefahren werden, allerdings nur zum An- oder Verkauf des Fahrzeugs. Probefahrten sind in diesen Ländern mit dem grünen Kennzeichen nicht gestattet.

Händlerkennzeichen bei der RDW beantragen

Ein (zusätzliches) Händlerkennzeichen können Sie bei der RDW beantragen. Dies ist möglich, wenn Ihr Unternehmen über eine Zulassung für den Geschäftsbestand verfügt. Haben Sie keine Zulassung? Auf der RDW-Website finden Sie die entsprechenden Voraussetzungen.

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