BPM für Nutzfahrzeuge: Befreiung entfällt 2025
Beim Kauf eines Autos, Motorrads oder eines anderen Fahrzeugs in den Niederlanden zahlen Sie einmalig BPM. Dies steht für 'Belasting van Personenauto's en Motorrijwielen'. Die Höhe des Betrags hängt von der Menge des CO₂ ab, die Ihr Fahrzeug ausstößt. Seit 2007 müssen Unternehmer beim Kauf eines Lieferwagens keine BPM zahlen, aber diese Befreiung entfällt 2025.
Was ist die BPM-Befreiung?
Wie der Name schon sagt, sind Sie mit der BPM-Befreiung von der BPM befreit. Das bedeutet, dass Sie keine BPM zahlen müssen. Unternehmer, die einen Lieferwagen kaufen, müssen bis 2024 keine BPM zahlen. Auch wenn Sie zum Beispiel ins Ausland ziehen oder vorübergehend in den Niederlanden sind, müssen Sie in der Regel keine BPM zahlen.
BPM-Befreiung für Lieferwagen
Seit 2007 müssen Unternehmer beim Kauf eines Lieferwagens in den Niederlanden keine BPM zahlen. Es gelten jedoch einige Bedingungen:
- Sie nutzen den Lieferwagen für mehr als 10 % der gesamten Kilometer, die Sie in einem Jahr für Ihr Unternehmen fahren.
- Der Lieferwagen muss für den Warentransport eingerichtet sein. Das Fahrzeug darf also keine Sitzplätze im Laderaum haben.
BPM-Befreiung für Nutzfahrzeuge entfällt 2025
Die BPM-Befreiung für Nutzfahrzeuge entfällt ab 2025 in den Niederlanden. Dies wurde bereits am Prinsjesdag 2022 angekündigt. Nachdem sowohl die Erste als auch die Zweite Kammer zugestimmt haben, entfällt die BPM-Befreiung für Lieferwagen von Unternehmern endgültig ab dem 1. Januar 2025.
Kaufen Sie nach dem 1. Januar 2025 als Unternehmer einen Lieferwagen, zahlen Sie einmalig BPM. Die Höhe des Betrags hängt von den CO₂-Emissionen Ihres Lieferwagens ab.
BPM-Befreiung für elektrische Lieferwagen bleibt bestehen
Wenn Sie nach dem 1. Januar 2025 einen elektrischen Lieferwagen kaufen, zahlen Sie keine BPM. Die BPM-Befreiung entfällt nämlich nicht für elektrische Lieferwagen. So fördert die Regierung den Verkauf von elektrischen Lieferwagen.