BPM-Befreiung in den Niederlanden: Alles, was Sie wissen müssen
Beim Kauf eines neuen Autos, Motorrads oder Transporters in den Niederlanden zahlen Sie BPM. BPM steht für 'Belasting van Personenauto's en Motorrijwielen'. Unter bestimmten Umständen können Sie eine Befreiung beantragen, zum Beispiel wenn Sie nach den Niederlanden ziehen und Ihr Fahrzeug mitbringen. In manchen Fällen müssen Sie keine BPM zahlen. Dies gilt beispielsweise für Unternehmer, die einen Transporter kaufen, aber das ändert sich ab 2025. Lesen Sie hier alles, was Sie über die BPM-Befreiung in den Niederlanden wissen müssen.
Was ist die BPM-Befreiung in den Niederlanden?
BPM steht, wie bereits erwähnt, für 'Belasting van Personenauto's en Motorrijwielen'. Beim Kauf eines neuen Autos, Motorrads oder Transporters in den Niederlanden zahlen Sie diese Anschaffungssteuer einmalig. Die Höhe des Betrags hängt von der Menge des CO₂-Ausstoßes Ihres Fahrzeugs ab.
Eine BPM-Befreiung bedeutet, dass Sie keine BPM zahlen müssen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie in die Niederlande ziehen und Ihr Fahrzeug mitbringen, ins Ausland ziehen oder vorübergehend in den Niederlanden sind. Auch wenn Ihr Fahrzeug 0 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstößt oder älter als 25 Jahre ist, müssen Sie keine BPM zahlen.
BPM-Befreiung je nach Fahrzeugtyp
Ob Pkw, Elektroauto oder Wohnmobil: Für jedes Fahrzeug gelten unterschiedliche Regeln bezüglich der BPM.
BPM-Befreiung für Autos
Kaufen Sie in den Niederlanden einen Pkw, ein Motorrad oder einen Transporter? Oder importieren Sie eines? Dann zahlen Sie BPM. In einigen Fällen können Sie eine BPM-Befreiung für Ihr Auto beantragen. Sie müssen dann bei der Anschaffung des Autos keine BPM zahlen. Unter BPM-Befreiung beantragen erfahren Sie, wann Sie Anspruch darauf haben.
BPM-Befreiung für Transporter
Seit 2007 zahlen Unternehmer keine BPM, wenn sie einen Transporter kaufen. Sie müssen den Transporter jedoch für mehr als 10 % der gesamten gefahrenen Kilometer pro Jahr für Ihr Unternehmen nutzen. Der Transporter muss zudem für den Warentransport ausgelegt sein. Das Fahrzeug darf also keine Sitzplätze im Laderaum haben.
BPM-Befreiung für Elektroautos
Beim Kauf eines Elektroautos zahlen Sie keine BPM, da Ihr Fahrzeug 0 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstößt. Achtung: Sie müssen dennoch eine BPM-Meldung einreichen.
BPM-Befreiung bei ausländischen Kennzeichen
Haben Sie ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen? Dann müssen Sie keine BPM zahlen, sofern Sie das Fahrzeug maximal zwei aufeinanderfolgende Wochen in den Niederlanden nutzen. Unter BPM-Befreiung beantragen erfahren Sie mehr darüber.
BPM-Befreiung für Wohnmobile
Für Wohnmobile gelten etwas andere Regeln. Sie zahlen BPM basierend auf einem Prozentsatz des Netto-Katalogpreises und des Motortyps. Der Netto-Katalogpreis ist der Verbraucherpreis ohne BPM und Mehrwertsteuer. Sie zahlen 37,7 % dieses Preises als BPM. Haben Sie ein Wohnmobil mit Dieselmotor? Dann fällt zusätzlich eine Gebühr von 273 € an. Haben Sie ein Wohnmobil ohne Dieselmotor? Dann dürfen Sie 1.283 € von der BPM abziehen.
BPM-Befreiung beantragen
In den folgenden Situationen können Sie eine BPM-Befreiung über die Belastingdienst beantragen:
- BPM-Befreiung bei Umzug:
- Sie ziehen aus einem anderen EU-Land in die Niederlande
- Sie ziehen von außerhalb der EU in die Niederlande
- Sie ziehen ins Ausland
- BPM-Befreiung aufgrund von Arbeit:
- Sie wohnen in den Niederlanden und arbeiten für ein Unternehmen im Ausland
- Sie wohnen in den Niederlanden und sind Arbeitgeber eines Unternehmens im Ausland
- Vorübergehende BPM-Befreiung:
- Sie sind vorübergehend in den Niederlanden
- BPM- und MRB-Befreiung bei kurzzeitigem Gebrauch
- Sie nutzen Ihr Fahrzeug maximal zwei Wochen am Stück in den Niederlanden
- BPM-Befreiung beim Erben:
- Sie erben ein Fahrzeug aus einem EU-Land
- Sie erben ein Fahrzeug von außerhalb der EU
- BPM-Befreiung für Unternehmer:
- Sie sind Unternehmer und besitzen einen Transporter. Achtung: Dies ändert sich 2025.
BPM-Befreiung für Transporter entfällt 2025
Seit 2007 müssen Unternehmer keine BPM zahlen, wenn sie einen Transporter kaufen. Dies ändert sich jedoch ab dem 1. Januar 2025. Dann entfällt diese BPM-Befreiung für Transporter. Die BPM-Befreiung entfällt nicht für Elektrotransporter. Die Regierung möchte so den Verkauf von Elektrotransportern fördern.